Rechtsanwalt Dr. Wilfrid Schlochtermeyer

Fachanwalt für Familienrecht und für Steuerrecht

  • Verheiratet
  • Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Bochum, Lausanne/Schweiz und Münster. 1977 Erlangung des „Diplome de Langue Francaise“ der Alliance Francaise, Paris und Studienaufenthalt an der London School of Economics.
  • Referendariat u.a. am LG Bochum und bei namhaften Anwaltskanzleien in Düsseldorf und Montreal/Kanada
  • Dissertation über das Recht der Allgemeinen Geschäftsbeziehungen in Kanada mit Bezügen zum deutschen, englischen, französischen und US-amerikanischen Recht 1983/1984 bei Professor Dr. Otto Sandrock, Universität Münster
  • seit 1984 Rechtsanwalt in Bochum, zunächst in Sozietät mit Rechtsanwalt, Notar und Steuerberater Breidbach. Im März 2009 Eintritt in die Kanzlei Dr. Geyer.
  • Sprachen: deutsch, englisch, französisch
  • Fachanwalt für Steuerrecht seit 1986 = 32 Jahre im Jahr 2018
  • Fachanwalt für Familienrecht seit 1995 = 23 Jahre im Jahr 2018
  • Mitglied im Bochumer und Deutschen Anwalt- und Notarverein e.V. (DAV)
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV
  • Mitglied der Werbegemeinschaft Linden e.V.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Familienrecht
  • Miet- und Pachtrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Vertrags- und Wirtschaftsrecht
  • Strafrecht, auch Steuerstrafrecht

Berufliche Tätigkeit

  • Familienrecht: Umfangreiche Tätigkeit im Bereich des Ehescheidungsrechts wie Eheverträge, Gütertrennung, Trennungsfolgenvereinbarung, Scheidungsfolgenvereinbarung, einvernehmliche und streitige Ehescheidung, Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Geschiedenenunterhalt. Spezialist im Bereich des Zugewinnausgleichs und des Elternunterhalts. Umgangsrecht, Sorgerecht. Aufteilung des (gemeinsamen) Vermögens bzw. der (gemeinsamen) Schulden. Umfangreiche Vertretung und Betreuung von Vermögensauseinandersetzungen anlässlich einer Trennung oder Scheidung; Klärung und Nutzung sowie Auseinandersetzung bei Miteigentum etwa des Familieneigenheims, Rückgewähr von ehebedingten Zuwendungen und Schenkungen, Gesamtschuldnerausgleich zwischen den Eheleuten, Aufteilung gemeinsamer Darlehn. Über 23 Jahre lange Erfahrung als Fachanwalt für Familienrecht. Gerade in Bereichen von „Unternehmerehen“, deren Begründung und/oder Scheidung wirkt sich auch die 32 jährige Erfahrung als Fachanwalt für Steuerrecht aus (Analyse von Steuerbilanzen, Handelsbilanzen, betriebswirtschaftlichen Auswertungen, Steuerbescheiden etc.)
  • Mietrecht, Pachtrecht: Intensive Tätigkeit im Bereich der Gestaltung und Auslegung von gewerblichen und privaten Mietverträgen einschließlich der dort ständig anzutreffenden Problematik der Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die schon Gegenstand meiner Doktorarbeit im Jahre 1983/1984 war und seither ständig Gegenstand meiner beruflichen Tätigkeit ist. Beratung und Vertretung von Mandanten im Bereich von Kündigungen bzw. Abwehr von Kündigungen von Miet- und Pachtverhältnissen. Beratung und Vertretung zahlreicher Vermieter und Verwaltungsfirmen, mitunter seit Jahrzehnten.
  • Wohnungseigentumsrecht: Langjährige Beratung und Vertretung von Wohnungseigentums-Verwaltungsfirmen, mitunter schon jahrzehntelang, sowie Beratung und Interessenvertretung von Wohnungseigentumsgemeinschaften bzw. Eigentümern von Eigentumswohnungen. Beratung bei Abfassung von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaften bzw. gerichtliche Anfechtung unwirksamer Beschlüsse der Gemeinschaften.
  • Vertrags- und Wirtschaftsrecht: Langjährige, mitunter jahrzehntelange Beratung und Vertretung kleinerer Unternehmen, auch „Familienbetriebe“, sog. „Familienanwalt“ eben.
  • Strafrecht, auch Steuerstrafrecht: Beratung und Verteidigung in Strafsachen, insbesondere auch wirtschaftsrechtlich und dort in Steuerstrafsachen: Seit 32 Jahren Fachanwalt für Steuerrecht.

Kontakt

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